Allgemeine Geschäftsbedingungen

 


1. Gültigkeitsbereich


Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind integrierter Bestandteil unserer Offerten bzw. Verträge. Werden in Offerten bzw. Verträgen abweichende Regelungen getroffen, so sind diese massgebend. Im Übrigen gelten diese Geschäftsbedingungen. Eventuell vorhandene allgemeine Bedingungen des Kunden setzen diese Geschäftsbedingungen nicht ausser Kraft.

 


2. Der Beratungsauftrag


Ein Beratungsauftrag basiert in der Regel auf unserer detaillierten Offerte. Darin sind Aufgaben, Kosten, Termine und weitere für die Auftragsabwicklung wichtigen Bedingungen festgehalten. Ein Beratungsauftrag kann jederzeit in gegenseitigem Einvernehmen während der Auftragsführung verändert werden.

 


3. Abbruch Beratungsmandat


Der Auftraggeber hat das Recht, einen Auftrag jederzeit während der Ausführung abzubrechen. Dabei werden nur die bis zu diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten verrechnet.

 


4. Verrechnungsanspruch für erbrachte Leistungen


Die von der arev Software erbrachten Leistungen sind gemäss effektiv geleisteten Arbeitsaufwänden und dem vereinbarten Tagesansatz verrechnungsberechtigt.

 


5. Leistung des Auftraggebers


Mit unserer Offerte werden auch die vom Auftraggeber zu erfüllenden Leistungen definiert. Zur Hauptsache handelt es sich dabei um Arbeitsleistungen von Mitarbeitern des Auftraggebers. Diese Leistungen sind Voraussetzung für eine erfolgreiche Abwicklung des Beratungsauftrages. Die von uns geschätzten internen Arbeitsaufwände haben keinen verbindlichen Charakter.

 

 

6. Beratungshonorar


Der in der Offerte bzw. dem Vertrag festgelegte Tagesansatz basiert auf einer Netto-Arbeitszeit von 8 Std. Die kleinste Verrechnungseinheit beträgt 1 Std.

 


7. Reisespesen / Sekretariatsarbeiten


Spesen werden nach effektivem Aufwand zu üblichen Spesenansätzen weiterverrechnet. Sekretariatsarbeiten werden zu Selbstkosten verrechnet. Sie sind im Regelfall in den Tagesansätzen nicht enthalten. Die Ausführung von Sekretariatsarbeiten für den Kunden bedarf
eines entsprechenden Auftrages.

 


8. Rechnungsstellung


Rechnungsstellung erfolgt monatlich für die jeweils aufgelaufenen Aufwände. Die Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen rein netto zahlbar, falls keine andere schriftliche Vereinbarung besteht.

 


9. Referenzvereinbarung


Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er mit der Nennung des Firmennamens und der Verwendung des Firmenlogo durch arev Software als Referenz einverstanden ist.

 


10. Kodex betreffend Personalabwerbung


Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass mit den eingesetzten Mitarbeitern seitens der arev Software während der Dauer des Mandates keine direkten Zusammenarbeitsregelungen getroffen werden dürfen.

 


11. Geheimhaltung


Berater und Kunde verpflichten sich zur Geheimhaltung über die bearbeiteten Projekte und deren Inhalt, sowie über alle Firmeninformationen, zu denen die Vertragspartner Zugang haben.

 

 

12. Verantwortlichkeit und Haftung


Über die Realisation von Lösungsvorschlägen und die Nutzung der erarbeiteten Instrumente, Methoden, Organisationsmittel etc. entscheidet ausschliesslich der Kunde. Dementsprechend ist die arev Software nicht haftbar für die Folgen von Beratungsmassnahmen.

 

 

November 2022